Zusammenfassung: | Abstract Als Adolf Hitler 1933 das Amt des Reichskanzlers übernahm, galt in der Hansestadt Bremen das Rotlichtmilieu als polizeiliches Ordnungsproblem ersten Ranges. Früh begann dort die Kriminalpolizei, Sexarbeiterinnen und Zuhälter ohne richterliches Urteil, in alleiniger Zuständigkeit zu inhaftieren. Kurz nachdem Preußen im November 1933 die „vorbeugende Polizeihaft für Berufsverbrecher“ eingeführt hatte, diskutierte man in Fachkreisen deren Ausweitung auf Zuhälter. Die Begründungszusammenhänge, welche die Bremer Kriminalisten in dieser Debatte vorbrachten, legten einen wichtigen Grundstein für die Erweiterung des kriminalpräventiven Zugriffs auf neue Zielgruppen. Allerdings wurde die Geschichte der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ in der Historiografie über den Nationalsozialismus lange vernachlässigt. Bis heute zählen Verfolgte wie die Zuhälter zu den „unbequemen Opfern“. Doch gerade ihre Geschichte rückt Traditionslinien und Entwicklungsdynamiken in den Blick, die, so zeigt Julia Hörath, zentral für das Verständnis der Radikalisierung von Polizei- und Strafgewalt seit dem Ende der 1930er Jahre sind.
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