Zur politischen Funktion der Volksversammlung in Sparta

Untersuchungen der überlieferten Entscheidungen und Debatten in der spartanischen Volksversammlung ergeben, dass diese den politischen Eliten dazu diente, Konsensaussichten für vorgelegte Beschlussanträge abschätzen zu können. Auf diesem Wege und in Verbindung mit der Möglichkeit, es durch rechtzeit...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Historische Zeitschrift. - [Berlin] : ˜deœ Gruyter Oldenbourg, 1859. - 305(2017), 1, Seite 1-36
1. Verfasser: Oliver Grote (VerfasserIn)
Format: Aufsatz
Sprache:English
Veröffentlicht: 2017
Zugriff auf das übergeordnete Werk:Historische Zeitschrift
Beschreibung
Zusammenfassung:Untersuchungen der überlieferten Entscheidungen und Debatten in der spartanischen Volksversammlung ergeben, dass diese den politischen Eliten dazu diente, Konsensaussichten für vorgelegte Beschlussanträge abschätzen zu können. Auf diesem Wege und in Verbindung mit der Möglichkeit, es durch rechtzeitige Auflösung der Versammlung gar nicht erst zur Abstimmung kommen zu lassen, wurden die politischen Eliten in die Lage versetzt, unliebsame oder konfliktträchtige Entscheidungen zu verhindern. Wurde eine Abstimmung in der Volksversammlung aber einmal auf den Weg gebracht, so übernahm der Damos die Rolle der ‚Dritten Instanz‘ im Sinne Georg Simmels: Durch die in der Versammlung angenommenen und durch das kratos des Volkes legitimierten Beschlüsse konnte der für Spartas Gesellschaft konstitutive und daher stets vorausgesetzte Konsens angemessen dargestellt werden. Hierin ähnelt das spartanische System dem der römischen Republik: Beide Systeme vermieden die Herstellung politischer Gleichheit ihrer Bürger und ergebnisoffene Verfahren, waren in hohem Maße konsensorientiert und daher auf Regulative des öffentlichen Diskurses angewiesen, um den Konsens beziehungsweise dessen Fiktion aufrechtzuerhalten.
ISSN:0018-2613
DOI:10.1515/hzhz-2017-0021