Die Ratifizierung der Genfer Zusatzprotokolle durch die Sowjetunion
1988 hat die Sowjetunion die Ratifizierung der beiden Zusatzprotokolle von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 beschlossen. Die Probleme dieser umfassenden Kodifikation des Kriegsrechts liegen darin, daß nun zwar die eine Führungsmacht die Protokolle ratifiziert, daß aus der NATO erst neun Staaten...
Veröffentlicht in: | Europa-Archiv / Beiträge und Berichte. - Bonn : Verl. für Intern. Politik, 1961. - 44(1989), 22, Seite 685-692 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Aufsatz |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
1989
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Zugriff auf das übergeordnete Werk: | Europa-Archiv / Beiträge und Berichte |
Schlagworte: | Humanitäres Völkerrecht Kriegführung Kriegsrecht Völkerrechtlicher Vertrag Ratifikation Beitritt Wirkung Auswirkung Genfer Konvention UdSSR/Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken/Sowjetunion mehr... |
Zusammenfassung: | 1988 hat die Sowjetunion die Ratifizierung der beiden Zusatzprotokolle von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 beschlossen. Die Probleme dieser umfassenden Kodifikation des Kriegsrechts liegen darin, daß nun zwar die eine Führungsmacht die Protokolle ratifiziert, daß aus der NATO erst neun Staaten mit interpretativen Erklärungen beigetreten sind, nicht aber die USA, Großbritannien und Frankreich. Dies stellt die Sowjetunion im Kriegsfall vor die Notwendigkeit, innerhalb der NATO Unterscheidungen zu treffen. Ein anderes Problem betrifft den Einsatz von Kernwaffen. Daß die UdSSR der sog. Nulearklausel von vier NATO-Staaten nicht widersprochen hat, läßt schließen, daß sie - wie die USA - den Einsatz von Kernwaffen nicht per se als verboten ansieht. (SWP-Hld) |
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Beschreibung: | 9 Anm. |
ISSN: | 0014-2476 |