The "lost" papal gloss on Si quis suadente (C. 17 q. 4 c. 29). John Salisbury and the canonical tradition of the twelfth century

Die Autorin untersucht C. 17 q. 4 c. 29 (Exkommunikation latae sententiae mit Reservierung für den Hl. Stuhl bei Gewalt gegen den Klerus). Folgt man John Salisbury, so hat Papst Eugen III. einige Ausnahmen von dieser Strafnorm zugelassen, die jedoch erst gut 90 Jahre später (1170) von Papst Alexande...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bulletin of medieval canon law. - Washington, D.C. : The Catholic University of America Press for the Stephan Kuttner Institute of Medieval Canon Law, 1971. - 18(1988), Seite 1-11
1. Verfasser: Christensen, Katherine (VerfasserIn)
Format: Aufsatz
Veröffentlicht: 1988
Zugriff auf das übergeordnete Werk:Bulletin of medieval canon law
Schlagworte:Recht Geschichte Mittelalter Eugen III. Alexander III.
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Autorin untersucht C. 17 q. 4 c. 29 (Exkommunikation latae sententiae mit Reservierung für den Hl. Stuhl bei Gewalt gegen den Klerus). Folgt man John Salisbury, so hat Papst Eugen III. einige Ausnahmen von dieser Strafnorm zugelassen, die jedoch erst gut 90 Jahre später (1170) von Papst Alexander III. in "Sicut dignium" wieder aufgegriffen werden. Den Grund für diesen langen zeitlichen Zwischenraum sieht die Autorin in der Tatsache, dass es sich um eine mündliche Überlieferung Eugens III. gehandelt habe, die wenig berücksichtigt worden ist
ISSN:0146-2989