La communauté de vie conjugale en droit canonique

Im Hinblick auf die Definition der Ehe als "totius vitae consortium" (Gaudium et Spes 48) und mit Blick auf die Realität, die zeigt, dass das totius vitae consortium oft mangelhaft ist, stellt der Autor nacheinander rechtliche und faktische Kriterien auf, die seiner Meinung nach eine Beurt...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Revue de droit canonique. - Strasbourg : Univ., 1951. - 37(1987), Seite 32-89
1. Verfasser: Bonnet, Louis (VerfasserIn)
Format: Aufsatz
Sprache:French
Veröffentlicht: 1987
Zugriff auf das übergeordnete Werk:Revue de droit canonique
Schlagworte:Eherecht Ehe Psyche Eheunfähigkeit consortium totius vitae Konsensmangel
Beschreibung
Zusammenfassung:Im Hinblick auf die Definition der Ehe als "totius vitae consortium" (Gaudium et Spes 48) und mit Blick auf die Realität, die zeigt, dass das totius vitae consortium oft mangelhaft ist, stellt der Autor nacheinander rechtliche und faktische Kriterien auf, die seiner Meinung nach eine Beurteilung des Zustandegekommenseins des totius vitae consortium in einer Ehe erlauben
ISSN:0556-7378