Consentement matrimonial et motivation
Nach der Unterscheidung des Begriffs "Motivation" in einen klassischen und in einen technischen Sinn, von denen letzterer der Psychologie entnommen ist, versucht der Autor auf die folgenden zwei Fragen zu antworten: 1. Können die Motive, d. h. die Gründe, aus denen eine Person eine Ehe sch...
Veröffentlicht in: | Revue de droit canonique. - Strasbourg : Univ., 1951. - 35(1985), Seite 26-61 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Aufsatz |
Sprache: | French |
Veröffentlicht: |
1985
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Zugriff auf das übergeordnete Werk: | Revue de droit canonique |
Schlagworte: | Eherecht Ehekonsens Simulation Psyche Eheunfähigkeit |
Zusammenfassung: | Nach der Unterscheidung des Begriffs "Motivation" in einen klassischen und in einen technischen Sinn, von denen letzterer der Psychologie entnommen ist, versucht der Autor auf die folgenden zwei Fragen zu antworten: 1. Können die Motive, d. h. die Gründe, aus denen eine Person eine Ehe schließt, eine Folge auf die Gültigkeit ihres Konsens haben? 2. Kann die Gesamtheit der psychischen Kräfte einer Person eine Folge für die Gültigkeit ihres Konsens haben? Die Beantwortung der ersten Frage liegt dabei im Bereich des klassischen Verständnisses von Motivation, während die Antwort auf die zweite Frage mehr auf dem Niveau des psychologischen Verständnisses von Motivation ist |
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ISSN: | 0556-7378 |