Zusammenfassung: | Einleitend (I) stellt der Verfasser fest, dass es an die Begriffe "Religion" und "Weltanschauung" von den unterschiedlichen Disziplinen her viele Möglichkeiten der Annäherung gibt, so auch diejenige aus rechtlicher Perspektive. Da die Begriffe in ihrer Bedeutung nicht nur vom verwendeten Funktionsbereich, sondern auch von den zeitgebundenen Vorstellungen der anderen Wissenschaften und der allgemeinen Öffentlichkeit abhängen, so der Verfasser, unterliegen sie einem ständigen Bedeutungs- und Interpretationswandel, der hier dargestellt werden soll. Die Entwicklungsgeschichte der beiden Rechtsbegriffe lässt sich folglich nicht ohne ihre Einbettung in das jeweilige historische Umfeld, in der zeitgenössischen Diskussion und in die funktionalen Zusammenhänge darstellen oder begreifen. Konkret geht Heun anhand folgender Schritte vor: II. Römischer Begriff und rechtliches Verständnis in Reformation und Reichsverfassung; III. Das 18. Jahrhundert; IV. Das 19. Jahrhundert; V. Die Begriffe der Religion und Weltanschauung in der Weimarer Republik; VI. Die Lage unter dem Grundgesetz. In einem abschließenden Resümee werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst
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