Zusammenfassung: | In der hier vorliegenden erweiterten Vortragsfassung des deutschen Rechtshistorikertags in Regensburg beschäftigt sich der Verfasser mit der Quellengattung der "Dekretalen" und deren Bedeutung als Rechts- und Geschichtsquellen. Der betrachtete Zeitraum ist das 12. Jahrhundert, da in dieser Zeit das durch Gratian geordnete kanonische Recht innerhalb kürzester Zeit durch legislativ wirkende Akte der Päpste wie nie zuvor fortgebildet und umgestaltet wurde, und zwar durch päpstliche Dekretalen, die "in geradezu inflationäre Weise zunahmen" (S. 86). Neben der Einleitung enthält die Darstellung vier weitere Unterteilungen. Unter der Überschrift "zahlenmäßige Bedeutung und zeitgenössische Klassifizierung der Dekretalen" (II) beschäftigt er sich mit der Chronologie und Funktion dieser Quellengattung. Im Anschluss daran unternimmt Landau den Versuch einer Klassifizierung nach Typus und Stil, und zwar anhand einer der frühesten primitiven systematischen Sammlungen (Collectio Wigorniensis II; 1173) sowie anhand einer repräsentativen systematischen Sammlung vor der Compilatio I (Collectio Appendix Concilii Lateranensis) ("III. Dekretalentypen aufgrund der Sammlungen"). Danach unternimmt der Verfasser einen kurzgehaltenen Ausblick auf Innocenz III. (IV), in dessen umfassender rechtsschöpferischen Tätigkeit uns alle Typen von Dekretalen begegnen. Abschließend verweist er auf bisher kaum erörterte Beziehungen, bei der die Dekretalen möglicherweise als Modell für vielbehandelte Institute der deutschen Rechtsgeschichte gedient haben können (V. Dekretalen, Reichsbistümer und Oberhöfe)
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