Résumé: | Mit der Wende zum 13. Jahrhundert entstand die Lehre der Verdachtsstrafe, wonach in einigen Fällen auch der unvollständige Beweis, also ein schwerwiegender Verdacht für ein Urteil ausreichen konnte. Dies diente der härteren Verfolgung von Straftaten. Damit umging man zwar die legale Beweistheorie, gab aber noch vor, sie zu respektieren. Unter Innocenz IV. (1243-1254) wird die Lehre, bei der es sich um einen großen Wendepunkt des Beweisrechts handelt, entwickelt und sanktioniert. Der Verfasser beschäftigt sich in der vorliegenden Abhandlung mit der Frage, wie man vorher auf Verdachtsfälle reagierte, und ob man den Schutz des Angeklagten seit dem 13. Jahrhundert einen geringeren Wert zumaß. Dabei geht er chronologisch vor und beleuchtet zunächst den Zeitraum von der Antike bis zu Gregor dem Großen, dann das germanische Recht. Im Anschluss daran beschäftigt er sich mit der Entwicklung der Kanonistik ab dem 9. Jahrhundert bis Gratian sowie derjenigen bis zum 'Ordo iudiciarius' des Tancred von Bologna
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