Binnenmarkt und Umweltschutz : Artikel 100a der Einheitlichen Europäischen Akte
Der Europäische Rat der Europäischen Gemeinschaft hat mit dem Artikel 100a der Einheitlichen Europäischen Akte ein Instrument geschaffen, das die Vereinbarkeit zweier Zielsetzungen ermöglichen soll: 1. Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes und 2. Sicherung des Umweltschutzes, der Gesundheit und de...
Veröffentlicht in: | Europa-Archiv / Beiträge und Berichte. - Bonn : Verl. für Intern. Politik, 1961. - 42(1987), 17, Seite 497-504 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Aufsatz |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
1987
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Zugriff auf das übergeordnete Werk: | Europa-Archiv / Beiträge und Berichte |
Schlagworte: | Internationale Organisation Rechtsakt Regierung Internationale Kooperation Internationale Konferenz Handelshemmnis Normung Entscheidung Umweltschutz Arbeitsbedingungen mehr... |
Zusammenfassung: | Der Europäische Rat der Europäischen Gemeinschaft hat mit dem Artikel 100a der Einheitlichen Europäischen Akte ein Instrument geschaffen, das die Vereinbarkeit zweier Zielsetzungen ermöglichen soll: 1. Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes und 2. Sicherung des Umweltschutzes, der Gesundheit und der Arbeitsumwelt. Die Formulierung des Artikels läßt unterschiedliche Interpretationen zu, insbesondere im Problembereich der Gültigkeit von einzelstaatlichen Bestimmungen und Rechtsvorschriften, insofern wird sich erst in der zukünftigen Kooperation erweisen, ob die Einheitliche Europäische Akte der übergeordneten Zielsetzung gerecht werden kann. (SWP-Tth) |
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ISSN: | 0014-2476 |